RECHTS SICHERHEIT
Sicherheit durch professionelle Lösungen bei der Betrieblichen Altersvorsorge
Gezielt die Möglichkeiten für das Unternehmen nutzen:
Zum 1. Januar 2002 wurde das Recht auf „Entgeltumwandlung“ gesetzlich geregelt, das jedem Mitarbeiter die Möglichkeit einräumt, Teile seiner Bruttobezüge in einem der fünf Durchführungswege zu investieren. Arbeitgeber können dadurch die Lohnnebenkosten um ca. 25 % reduzieren, denn diese Beträge sind sozialabgabenfrei.
Am 1. Januar 2005 kam die sogenannte „Portabilität“ hinzu. Angestellte haben nun bei Stellenwechsel nach 12 Monaten einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Versorgungsanwartschaft aus ihrer betrieblichen Altersversorgung, die arbeitnehmerfinanziert ist.
Dies wirft für den Arbeitgeber nicht nur neue Haftungsfragen auf, sondern bedeutet zudem einen steigenden administrativen Aufwand.
Der Unternehmensverbund Naujok garantiert bei der Mitarbeiterberatung durch Erfahrung und Personalstärke eine reibungslose und kurze Integrationsphase gerade auch bei größeren Unternehmen. Dadurch sind eine Durchdringungs-Frequenz der betrieblichen Altersversorgung und die damit verbundenen Einsparungen bei den Lohnnebenkosten gewährleistet.