Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Entlastung Betriebsrenten

ENTLASTUNG BETRIEBSRENTEN

Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich bares Geld

Bundesverfassungsgericht: Betriebsrentner werden entlastet

Falls Sie eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse bekommen, könnte dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ihnen viel Geld einbringen: Wer nach Ausscheiden beim Arbeitgeber privat weiter in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, muss auf die daraus resultierende Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen (AZ. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).

Jahrelang war um diese Entscheidung gerungen worden, mehr als eine Million Betriebsrentner sind schätzungsweise betroffen. Für Betriebsrentner, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zugunsten der Sparer (BvR 1660/08). Nun waren zwei Verfassungsbeschwerden in Bezug auf Pensionskassen erfolgreich. Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Direktversicherungen oder Pensionskassen erhalten, sind damit rechtlich gleichgestellt.

Wer Renten aus einer Pensionskasse bezieht, sollte nun schnell handeln: Bis zu vier Jahre rückwirkend können Sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Wenden Sie sich schriftlich an Ihre Pensionskasse und informieren Sie auch die Krankenkasse. Weisen Sie dabei auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin.

 

INTERESSIERT? NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF!

Bitte addieren Sie 6 und 2.

Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung ein.

 

*) Pflichtfeld

Qualifikation und Leistungsspektrum

Serviceplattform für Cybersecurity und Cyberawareness
Serviceplattform zur Haftungsvermeidung der Organschaft

Dozent der CAk, Berlin
Mitglied im Fachverband der Cyberberater Deutschland
Grundschutz Praktiker des BSI, Bonn

Certified Risk-Manager DIN Norm 31000
Certified Cyberrisk-Manager

Kontakt

HARTMUT NAUJOK
Hauptstraße 69
D-27478 Cuxhaven

Filialniederlassung

HARTMUT NAUJOK
Unterste Kamp 1
D-42549 Velbert