Bundesverfassungsgericht: Betriebsrentner werden entlastet
Falls Sie eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse bekommen, könnte dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ihnen viel Geld einbringen: Wer nach Ausscheiden beim Arbeitgeber privat weiter in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, muss auf die daraus resultierende Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen (AZ. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).
Jahrelang war um diese Entscheidung gerungen worden, mehr als eine Million Betriebsrentner sind schätzungsweise betroffen. Für Betriebsrentner, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zugunsten der Sparer (BvR 1660/08). Nun waren zwei Verfassungsbeschwerden in Bezug auf Pensionskassen erfolgreich. Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Direktversicherungen oder Pensionskassen erhalten, sind damit rechtlich gleichgestellt.
Wer Renten aus einer Pensionskasse bezieht, sollte nun schnell handeln: Bis zu vier Jahre rückwirkend können Sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Wenden Sie sich schriftlich an Ihre Pensionskasse und informieren Sie auch die Krankenkasse. Weisen Sie dabei auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin.