Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Restschuldversicherung: Das sollten Sie wissen
27.10.2017 08:59

Restschuldversicherung: Das sollten Sie wissen

Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung angeboten. Doch wer braucht die Restschuldversicherung? In welchen Fällen zahlt der Versicherer? Und worauf sollten Sie beim Abschluss unbedingt achten?

Die Restschuldversicherung wird häufig im Paket zusammen mit einem Kredit angeboten. Auch wenn der Versicherungsbeitrag direkt aus der Darlehenssumme finanziert wird, handelt es sich doch um zwei eigenständige Verträge. Der Restschuldversicherer übernimmt die fälligen Rückzahlungsraten, wenn Sie als Kreditnehmer wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit Ihr Einkommen verlieren und Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Bei Arbeitslosigkeit zahlen die Versicherer ein Jahr lang, selbstverschuldete Kündigungen sind nicht versichert. Im Todesfall tilgt der Versicherer je nach Vereinbarung den größten Teil oder sogar die gesamte noch ausstehende Darlehensschuld, so werden Ihre Hinterbliebenen nicht mit dem laufenden Kredit belastet. Sinnvoll ist eine Restschuldversicherung vor allem bei hohen Krediten wie beispielsweise Baudarlehen, damit die Familie im Ernstfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Laut EU-Recht müssen die Kosten der Restschuldversicherung in Angebot und Kreditvertrag getrennt von der Darlehenstilgung ausgewiesen werden. Macht der Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe, muss er den Beitrag dafür in die effektiven Kosten des Kredits einrechnen und klar ausweisen. Banken dürfen Kredite also nicht mit „4 Prozent Effektivzins“ bewerben, wenn sie vom Antragsteller zwingend eine Restschuldversicherung verlangen und die Gesamtkosten des Kredits dadurch auf 7 Prozent steigen.

Wichtig zu wissen: Eine Restschuldversicherung müssen Sie nicht unbedingt bei derjenigen Bank abschließen, die Ihnen den Kredit gewährt. Verbraucherschützer stellen immer wieder hohe Preisunterschiede fest. Prüfen Sie die Angebote zur Restschuldversicherung deshalb gründlich und vergleichen Sie mit den Konditionen der Bank.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: stevepb@pixabay)


Zurück

Qualifikation und Leistungsspektrum

Serviceplattform für Informationssicherheit, Datenmanagement und Datensicherheit
Serviceplattform zur Haftungsvermeidung der Organschaft

Dozent der CAk, Berlin
Grundschutz Praktiker des BSI, Bonn
Mitglied der DGVH, Köln
Mitglied im Fachverband der Cyberberater Deutschland

Certified Risk-Manager DIN Norm 31000
Certified Cyberrisk-Manager
Certified Cyberinsurance-Manager

Resilienzmanager CReM
KI-Manager nach Art. 14 EU AI KI Act VO

Kontakt

HARTMUT NAUJOK
Hauptstraße 69
D-27478 Cuxhaven

Filialniederlassung

HARTMUT NAUJOK
Unterste Kamp 1
D-42549 Velbert